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Prävention & Verantwortung

Anti-Gewalttraining für Straftäter

Gewalt verändert sich nicht durch Ausreden. Veränderung beginnt dort, wo Verantwortung übernommen, Auslöser verstanden und konkrete gewaltfreie Handlungsalternativen eingeübt werden.

Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist pädagogisch und präventiv ausgerichtet. Es ersetzt keine Psychotherapie, psychiatrische Behandlung, gerichtlich angeordnete Maßnahme oder anerkannte Tätertherapie, sofern hierfür besondere fachliche oder rechtliche Anforderungen gelten.

Ziele des Trainings

Das Anti-Gewalttraining richtet sich an Menschen, die ihr aggressives oder gewalttätiges Verhalten kritisch bearbeiten sollen oder wollen. Im Mittelpunkt stehen Verantwortungsübernahme, die Analyse typischer Eskalationsverläufe und das Einüben anderer Reaktionen.

  • Eigene Gewaltmuster erkennen und benennen
  • Auslöser, Rechtfertigungen und Eskalationsdynamiken analysieren
  • Empathie für Geschädigte und Folgen des Handelns stärken
  • Impulskontrolle und Selbststeuerung verbessern
  • Konflikte ohne Drohung oder Gewalt bearbeiten
  • Persönliche Rückfallvermeidungsstrategien entwickeln

Mögliche Bausteine

Einzelgespräche, strukturierte Reflexionsaufgaben, Konfliktanalysen, Rollenspiele, Perspektivwechsel, Übungen zur Selbstkontrolle und die Entwicklung eines individuellen Handlungsplans.

Kooperationen mit Bewährungshilfe, sozialen Diensten, Jugendhilfe, Justiz und spezialisierten Fachstellen können – soweit fachlich und organisatorisch möglich – sinnvoll sein.

Keine Verharmlosung von Gewalt

Das Training arbeitet nicht mit der Frage, wer „schuld“ an einer Eskalation war, sondern mit dem eigenen beeinflussbaren Verhalten. Provokationen, Stress oder Konflikte können Situationen erklären; sie rechtfertigen keine Gewalt. Diese klare Verantwortungsorientierung ist Grundlage nachhaltiger Veränderung.

Teilnahme und Bescheinigungen

Ob eine Teilnahme für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche oder bewährungsrechtliche Zwecke anerkannt werden kann, muss vorab mit der jeweils zuständigen Stelle geklärt werden. Eine Teilnahmebescheinigung darf nicht mit einer behördlichen Anerkennung gleichgesetzt werden.